Wien (OTS) - Die Koalition präsentiert einen Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsnovelle, der darauf schließen lässt, dass es nicht die UrheberInnen sind, deren Rechte das Gesetz zu schützen hat, sondern deren Rechte es zu beschneiden gilt - egal, ob dies gegen europäische Grundrechte verstößt.
Der vorliegende Gesetzesentwurf zum Filmurheberrecht bevorzugt in allen Fällen die Stellung der ProduzentInnen. Unter der Ausflucht der 'Synchronisierung mit der deutschen Gesetzeslage', wurden dieser nur die für FilmherstellerInnen vorteilhafte Absätze entnommen und von der österreichischen Regierung in ihren Vorschlag implementiert. Aspekte, wie das Recht auf kollektive Verhandlungen durch Interessensverbände, der "Bestsellerparagraph" oder das Recht auf adäquate Renumeration bei Abtretung der Rechte wurden beflissentlich ignoriert.
Die RegisseurInnen der Austrian Directors’ Association und der Verbände Filmregie und dok.at protestieren gegen jegliche Vermutungsregelungen, die RegisseurInnen schon ex lege in eine nachteilige vertragliche Ausgangsposition gegenüber den FilmherstellerInnen bringen. Sie wollen verhandeln statt vermuten! Es ist auch den österreichischen FilmherstellerInnen durchaus zumutbar, sich die Rechte in Verhandlungen mit den FilmregisseurInnen einzelvertraglich zu sichern. Das ist international üblich und in Österreich mit DrehbuchautorInnen und FilmkomponistInnen gängige Praxis.
Im Februar 2012 entschied das europäische Höchstgericht in der Sache "Luksan vs Van der Let", dass der §38 (vulgo "Cessio Legis") des österreichischen Urheberrechts gegen Europäisches Recht, genauer gegen Art.17/2 der Grundrechte-Charta verstößt. Der Staat Österreich ist dementsprechend aufgefordert, das nationale Urheberrecht anzupassen. Der vorgelegte Entwurf stellt die alte Regelung im neuen Kleid dar. Wurden im EUGH Urteil die Rechte an einem Film jedenfalls den RegisseurInnen zugesprochen, werden diese durch die vorliegende Novelle abermals dazu angehalten, die aus der Urheberschaft entstehenden Nutzungsrechte an FilmherstellerInnen ohne gesetzlich abgesicherten Anspruch auf angemessenes Entgelt und für alle Nutzungsarten abzugeben. Sogar die ohnehin geringen aber unverzichtbaren gesetzlichen Vergütungsansprüche der FilmurheberInnen stehen im österreichischen Entwurf dem Filmhersteller und dem Filmurheber je zur Hälfte zu. Das ist schon an sich eigenwillig, da HerstellerInnen Urheberrechte erwerben, obwohl sie per definitionem keine UrheberInnnen sind. Das Leistungsschutzrecht der ProduzentInnen sei ihnen unbenommen - das Gesetz hat die verschiedenen Rechte jedoch klar zu trennen.
Absolute Rechtsunsicherheit verspricht der vorliegende Gesetzestext durch die Möglichkeit der mehrfachen Abtretung der Rechte. "Hat der Urheber des Filmwerkes dieses Nutzungsrecht im Voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen." Um die Verwertungsgesellschaften der UrheberInnen zu schwächen, wird also den FilmurheberInnen das Recht eingeräumt die Rechte mehrfach abzugeben, aber keinesfalls sie zu behalten.
Der Reformunwille zeigt sich auch im Verwertungsgesellschaftengesetz, in dem die in EU-Richtlinien bereits eingeforderte Pflicht zur Transparenz und die demokratische Mitbestimmung aller Mitglieder fehlt.
In vielen Gesprächen mit MinisterInnen, ParlamentarierInnen, Kultur-und JustizsprecherInnen der stimmenstärksten Partei wurde den österreichischen RegisseurInnen versprochen, die vorliegende Textversion zur Korrektur des §38 (besser bekannt unter "Cessio Legis") keinesfalls zu implementieren. Das Veto wäre den RegisseurInnen sicher, hieß es. Die SPÖ ist umgefallen und will mit einer nach oben gedeckelten Festplattenabgabe den vorliegenden Gesetzesentwurf als urheberfreundlich verkaufen obwohl die gesetzlich normierte Deckelung gegen das Unionsrecht und das Grundrecht auf Eigentum verstößt. Die ProduzentenvertreterInnen und der Fachverband der Wirtschaftskammer haben sich im ÖVP Justizministerium durchgesetzt..
Zeitgemäße Kulturpolitik sieht anders aus!! Für das Kunst- und Kulturministerium unter Minister Ostermayer ist dies ein Armutszeugnis. Die knappe Begutachtungsfrist rund um das durch einen Feiertag verlängerte Wochenende legt die Vermutung nahe, dass sich das Justizministerium über die Unzulänglichkeit ihres vorgelegten Papiers bewusst ist und auf diese Art versucht, den Urhebern die Möglichkeit zu nehmen, schnell genug zu reagieren.
Die 'Austrian Directors Association' protestiert vehement gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf und fordert die Regierung auf, den jetzigen Vorschlag der Urheberrechtsnovelle zurückzuziehen und einen Vorschlag auszuarbeiten, der den Vorgaben europäischer Grundrechte entspricht und die UrheberInnen ins Zentrum eines zeitgemäßen, fairen Urheberrechts stellt. Wenn dieser Entwurf implementiert wird, werden die Austrian Directors’ Association, der Verband Filmregie und die Interessengemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm dok.at das Gesetz abermals vor den EUGH bringen, der den österreichischen RegisseurInnen schon einmal recht gab.
ADA Austrian Directors’ Association
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