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Dachverband der österreichischen Filmschaffenden
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AKTUELLES

News-Detail

News vom 05.11.2019 |

Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise

Überbrückungsfonds für Künstler*innen (SVS)
Es wird ein eigener Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler eingerichtet. Der Fonds ist mit rund € 90 Mio. dotiert. Damit können € 1.000 pro Monat für die Dauer von bis zu sechs Monaten ausgezahlt werden. Die gesetzliche Grundlage für den Überbrückungsfonds wurde am 17.6.2020 vom Parlament verabschiedet. Die Richtlinien dazu sind noch in Ausarbeitung. Eine Auszahlung soll ab Juli 2020 möglich sein. Einen generellen Anspruch auf Entschädigung für entgangene Einnahmen gibt es nicht. Die Steuerlichen Begleitmaßnahmen wie Herabsetzung und Stundung von Steuern und Beiträgen gelten ebenfalls.

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Härtefallfonds 
(WKO) - Neue Regeln

 

(DVF) Alle Anspruchsberechtigten sollen zumindest € 1.000,- pro Monat für bis zu 6 Monate ausbezahlt bekommen, zusammengesetzt aus dem schon bisher geltenden Mindest-Pauschalbetrag von € 500,- plus einem so genannten "Comeback-Bonus" von nochmal € 500,-. Die Höchstsumme beträgt neu € 15.000,-. Der Antragszeitraum wird auf sechs Monate ausgeweitet, wählbar innerhalb eines Vergleichszeitraums von neun Monaten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten soll erneut ausgeweitet werden noch warten wir aber auf die Umsetzung der zuletzt beschlossenen Gesetzeslage. Anspruchsberechtigt bleiben jedenfalls EPUs (Neue Selbstständige inkludiert), Kleinstunternehmen und freie Dienstnehmer*innen.

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KSFV

Alle Künstlerinnen und Künstler, die beim Härtefallfonds der WKÖ nicht antragsberechtigt sind, können seit 30. März 2020, einen Antrag beim KSVF (Künstler-Sozialversicherungsfonds) einbringen. Die Höhe der Auszahlungen durch den KSVF entspricht jener des Härtefallfonds. Ausgezahlt werden insgesamt in einer ersten Phase bis zu € 1.000. Anträge sind weiterhin möglich. Die Phase 2 des Covid-19-Fonds des KSVF ist in Ausarbeitung.

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VdFS

Die Gremien der VdFS haben in den SKE-Richtlinien eine neue Covid-19 (Coronavirus)-Notfallsklausel verankert, um soziale Notfälle, die durch Verdienstentgänge aufgrund von abge-sagten Filmproduktionen bzw. sonstigen stornierten Aufträgen entstehen, abfedern zu können.
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Literar Mechana
Die Literar Mechana hat den Sonderfonds auf 1,5 Million Euro aufgestockt. Damit soll  unbürokratisch Überbrückungshilfe und Zuschüsse bei Honorarausfällen für ersatzlos bis Ende August 2020 ausgefallene Veranstaltungen und Projekte geleistet werden. Anfragen bitte an: rauch@literar.at

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Stiftungen helfen Künstler*innen

Die Stiftung Österreich und weitere Stiftungen haben ein Spendenkonto eingerichtet, um daraus Unterstützungen für Künstler*innen zu ermöglichen, die durch die bestehenden oder neu eingerichteten Sicherungsnetze fallen oder diese finanzielle Unterstützung nicht ausreichend ist.
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AWS-Überbrückungsgarantien

Das Austria Wirtschaftsservice weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor: Ab sofort wird im Auftrag der österreichischen Bundesregierung die aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht. Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig. Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar.
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DVF
Weitere Infos zu Fixkostenzuschuss, Stundungen, Kurzarbeit sind auf der Seite des DVF zu finden.
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Hotline
Kunst-Kultur-Hotline für Fragen zu Unterstützungsleistungen
Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 01 53115 DW 202 555 
Bundesministerium  BMKOES >