Info-Veranstaltung und Case Study zum Urheberrecht für Regisseur*innen mit Rechtsanwalt Dr. Harald Karl und ADA-Regisseur Paul Schwind
Als audiovisuelle Autor*innen sind wir oft in der schwierigen Position, unsere Filmideen und (Werbe)-Konzepte nicht nur in Vorleistung für potentielle Projekte erarbeiten zu müssen, obendrein lassen Produzen*innen und Werbeagenturen oft verschiedene Kreative gegeneinander antreten um sie ohne Bezahlung ihre Ideen für dasselbe Projekt pitchen zu lassen, um so das für sich und ihre Kunden beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Dieser verständliche, aber für uns unglückliche Umstand wird weiter verschärft, wenn die Produktionsfirma oder Agentur die Dreistigkeit besitzt unsere Ideen daraufhin mit einem anderen, oft „billigeren“ Kreativen, zu verwirklichen. Dies ist ein Albtraum von vielen von uns.
Was tut man, wenn so etwas passiert? Kann man so eine Situation im Vorfeld mit konkreten Maßnahmen verhindern, oder zumindest die Chancen minimieren, dass diese eintritt? Diese ADA-Veranstaltung soll darüber aufklären ob und inwiefern wir als audiovisuelle Autor*innen unsere Ideen und Konzepte vor Missbrauch schützen können und außerdem eine Diskussionsplattform zum Erfahrungsaustausch bieten.
Anhand einer Fallstudie werden ein ADA-Regisseur und der Urheberrechtsspezialist Rechtsanwalt Dr. Harald Karl diese Möglichkeiten erläutern und darauf eingehen, welche Arten von Spannungen dabei entstehen können und welche Strategien und Verhaltensweisen dabei möglich und ratsam sind. Zusätzlich wird Dr. Karl uns die juristischen Rahmenbedingungen des Urheberrechts vorstellen und einen Ausblick auf die aktuelle europäische Entwicklung geben.